GUT BERATEN. SICHER STEUERN.

Steuerberatung, die weiter geht.

Die Leistungen im Überblick
Steuerberatung

Durch immer neue Gesetze, Änderungen an bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen laufend geändert. Ich biete verlässliche und professionale Hilfe, sowie Beratung in allen steuerlichen Fragen. Darüber hinaus kümmere ich mich um Ihre laufenden Angelegenheiten mit Abgabenbehörden, sodass Sie mit dem „Behördenkram“ nicht belastet werden.

Mit Steuerplanung und weitsichtige Planungsrechnungen helfe ich Ihnen Ihre Unternehmenspolitik abzurunden.

Meine Angebote im Betätigungsfeld Steuerberatung sind:

  • Laufende Steuerberatung:
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen und für Sie relevante Entwicklungen,
  • Vertretung vor Abgabenbehörden
  • Empfang, Sichtung und Würdigung der Post von Finanzamt, Gebietskrankenkassen und anderen Behörden,
  • Einhaltung aller gebotenen Fristen
  • Eingaben an Behörden,
  • Erstellung der Steuererklärungen, Prüfung der Steuerbescheide,
  • sämtliche Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Behörden,
  • Bescheidbeschwerden und Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht,

Sonderberatung:

  • Beratung bei Neugründungen und bei der Rechtsformwahl,
  • Beratung in internationalen Steuerfragen,
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen,
  • Beratung bei Rechtsnachfolgen und Betriebsübergaben,
  • Sanierungsberatung,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Buchhaltung und allgemeinen Verwaltung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
Buchhaltung

Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.

Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.

Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
  • Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
  • laufende Abstimmung der Konten,
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
  • Organisation des Rechnungswesens,
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
  • Führung des Hauptbuches und Journals,
  • Führung des Anlageverzeichnisses,
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
  • Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
  • Mehrjahresvergleiche,
  • Kostenrechnung,
  • Buchführung vor Ort,
  • Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
  • Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.
Personalverrechnung

Ihr Personal ist Ihr Sozialkapital. Mit motivierten Mitarbeitern wächst Ihr Unternehmen. Die Personalverrechnung umfasst nicht nur die abrechnungstechnischen Fragen, sondern vielmehr auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie übertragen mir und meinem Team die Personalverrechnung und profitieren von unserer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und professionale Abwicklung aller notwendigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Personalzahlungen,
  • laufende Personalabrechnung,
  • Berechnung von Mehr- und Überstunden, Prämien und Zulagen,
  • Beratung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, und deren korrekte Abrechnung,
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, sowie das Führen der entsprechenden Karteien,
  • An- und Abmeldungen bei den entsprechenden Krankenkassen,
  • Einstufung in den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen,
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben und deren termingerechte Meldung bei den zuständigen Stellen,
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
  • Mitwirkung beim Verfassen von Dienstzeugnissen,
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind die wichtigsten Informationssysteme zur Lenkung des Unternehmens. Wichtige Informationen erhalten Sie als Unternehmer. Aber auch Dritte, wie Banken und öffentliche Stellen, sind an ihren Abrechnungen interessiert. Basel II ist in den vergangenen Jahren ein Schlagwort geworden.

Ich erstelle termintreu den für Ihren Betrieb optimal angepassten Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen werde ich weitsichtig zu Ihrem Vorteil agieren.

Zum Aufgabengebiet der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Unternehmensrecht und Steuerrecht, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen,
  • Erstellungen von Zwischenbilanzen und Budgets,
  • Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen,
  • Präsentation und Erläuterung der Jahresabschlüsse gegenüber Ihnen,
  • auf Wunsch Erläuterung und Präsentation der Jahresabschlüsse bei externen Geschäftsfreunden wie Banken oder anlässlich von Generalversammlungen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an öffentliche Stellen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an Banken und Erläuterung der von den Banken erhaltenen Branchenauskünften,
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch,
Wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Sicht der Dinge ist nicht immer ausreichend. Mein Team und ich unterstützen Sie auch gerne in Bezug auf betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Unsere Beratung umfasst Kalkulationen, Planungsrechnungen und Budgetierungen sowie Hilfestellung bei diversen Investitions- und Finanzierungsfragen.

Im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Beratung biete ich folgende Leistungen:

  • Einrichten einer Kostenrechnung, Überwachung und Auswertung,
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen bei Investitionen,
  • Unterstützung und Beratung in Kalkulationsfragen,
  • Break-Even Analysen,
  • Analysen zu Ihren Kunden,
  • Bilanzanalysen und Vergleich Ihrer Jahresabschlüsse mit Vergleichsbetrieben,
  • Controlling,
  • Planungsrechnungen
  • Budgetierung,
  • Investitionsberechnungen,
Gründungsberatung & Unternehmensnachfolge

Selbständig machen, den Betrieb von den Eltern übernehmen, Franchising, Rechtsformwahl, das sind Begriffe, die oftmals am Beginn stehen. Ich begleite Sie von der Geschäftsidee in die Selbständigkeit. Im Laufe meiner langen Tätigkeit als Steuerberater habe ich umfassendes Know-How in diesem Betätigungsfeld erworben und weiß durch meine soziale Kompetenz Ihnen zu helfen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

In diesem Aufgabengebiet biete ich insbesondere an:

  • Beratung bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee,
  • Hilfe beim Finden der passenden Rahmenbedingen,
  • kritisches und sachliches Feedback bei einem Was-könnte-sein-Brainstorming,
  • Hilfe und Beratung bei der Erarbeitung eines Geschäftskonzepts,
  • Beratung und Erstellung Ihres Business-Planes,
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und festlegen der notwendigen Schritte,
  • Beratung bei Förderungen,
  • Beratung und Hilfestellung bei Bankgesprächen,
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Zeitgerechte Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge,
  • Aufstellung eines Finanzplanes, Budgets und Machbarkeitsstudie.

ÜBER MICH

Ob kleiner oder mittlerer Gewerbebetrieb, Freiberufler, Arzt, Künstler, Sportler, Verein, freier Dienstnehmer oder Arbeitnehmer, Sie gehören zu jenen Betrieben und Personen, die ich gerne und mit Verantwortung vertrete.

Von der Gründung des Unternehmens, durch sämtliche Höhen und Tiefen bis zur Beendigung der Selbständigkeit begleite ich Betriebe. Auf steuerliche Risiken hinzuweisen und Lösungsansätze zu bieten gehört genau so zu meinen Aufgaben, wie Sie bei unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Lernen wir uns kennen ...

Ein kostenloses Erstgespräch hilft Ihnen und mir einzuschätzen ob und wie wir zusammenarbeiten wollen. Vielleicht wollen Sie zu einer anstehenden Frage auch nur eine zweite Meinung einholen, oder eine bereits gefasste Entscheidung kritisch betrachten lassen.

Schauen Sie auf einen Kaffee vorbei, vielleicht trifft er auch Ihren Geschmack ...

GUT ZU WISSEN.

Wissen das Geld spart.

Klienten-Info - Aktuell

Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume

Mai 2024

Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei im Bereich der Vermietung und Verpachtung, bei welcher typischerweise in den ersten Jahren regelmäßig Verluste auftreten.

Gestiegene Grundstückspreise und Baukosten sowie die rasant angestiegenen Zinsen haben in den letzten Jahren aber auch die Gesamtüberschusserwartungen bei Vermietungen unter Druck kommen lassen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurde eine Anpassung der Zeiträume, innerhalb derer ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt werden muss, erforderlich. Mit dieser Maßnahme (zum Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" siehe auch den anderen Beitrag in dieser Ausgabe) soll verhindert werden, dass Vermietungen nur aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr als steuerliche Einkunftsquelle anerkannt werden. Mit der Änderung der Liebhabereiverordnung gilt nunmehr folgendes:

Der Betrachtungszeitraum wird sowohl bei der entgeltlichen Gebäudeüberlassung ("große Vermietung") als auch bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten ("kleine Vermietung") um jeweils fünf Jahre verlängert. Bei der "großen Vermietung" gilt als absehbarer Zeitraum nunmehr ein Zeitraum von 30 Jahren (bisher 25 Jahre) ab Beginn der entgeltlichen Überlassung bzw. maximal 33 Jahren (bisher 28 Jahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Dies gilt für Gebäudeüberlassungen, bei denen der absehbare Zeitraum nach dem 31. Dezember 2023 beginnt. Bei der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten ("kleine Vermietung") gelten als absehbarer Zeitraum 25 Jahre (bisher 20 Jahre) ab Beginn der entgeltlichen Überlassung bzw. maximal 28 Jahre (bisher 23 Jahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Dies ist auf Betätigungen anzuwenden, bei denen der absehbare Zeitraum nach dem 31. Dezember 2023 beginnt.

Bei der Ermittlung des Gesamtüberschusses war es nach Ansicht der Finanzverwaltung im außerbetrieblichen Bereich bei der kleinen und großen Vermietung bislang unzulässig, Veräußerungsgewinne miteinzubeziehen. Nun ist in § 3 Abs. 1 Liebhabereiverordnung der letzte Satz ("Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen.") gestrichen worden. Nichts geändert daran hat sich, dass der erwartete Gesamtüberschuss anhand einer nachvollziehbaren Prognoserechnung nachzuweisen ist.

Bild: © Adobe Stock - kunakorn

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

asd