GUT BERATEN. SICHER STEUERN.

Steuerberatung, die weiter geht.

Die Leistungen im Überblick
Steuerberatung

Durch immer neue Gesetze, Änderungen an bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen laufend geändert. Ich biete verlässliche und professionale Hilfe, sowie Beratung in allen steuerlichen Fragen. Darüber hinaus kümmere ich mich um Ihre laufenden Angelegenheiten mit Abgabenbehörden, sodass Sie mit dem „Behördenkram“ nicht belastet werden.

Mit Steuerplanung und weitsichtige Planungsrechnungen helfe ich Ihnen Ihre Unternehmenspolitik abzurunden.

Meine Angebote im Betätigungsfeld Steuerberatung sind:

  • Laufende Steuerberatung:
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen und für Sie relevante Entwicklungen,
  • Vertretung vor Abgabenbehörden
  • Empfang, Sichtung und Würdigung der Post von Finanzamt, Gebietskrankenkassen und anderen Behörden,
  • Einhaltung aller gebotenen Fristen
  • Eingaben an Behörden,
  • Erstellung der Steuererklärungen, Prüfung der Steuerbescheide,
  • sämtliche Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Behörden,
  • Bescheidbeschwerden und Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht,

Sonderberatung:

  • Beratung bei Neugründungen und bei der Rechtsformwahl,
  • Beratung in internationalen Steuerfragen,
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen,
  • Beratung bei Rechtsnachfolgen und Betriebsübergaben,
  • Sanierungsberatung,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Buchhaltung und allgemeinen Verwaltung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
Buchhaltung

Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.

Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.

Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
  • Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
  • laufende Abstimmung der Konten,
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
  • Organisation des Rechnungswesens,
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
  • Führung des Hauptbuches und Journals,
  • Führung des Anlageverzeichnisses,
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
  • Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
  • Mehrjahresvergleiche,
  • Kostenrechnung,
  • Buchführung vor Ort,
  • Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
  • Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.
Personalverrechnung

Ihr Personal ist Ihr Sozialkapital. Mit motivierten Mitarbeitern wächst Ihr Unternehmen. Die Personalverrechnung umfasst nicht nur die abrechnungstechnischen Fragen, sondern vielmehr auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie übertragen mir und meinem Team die Personalverrechnung und profitieren von unserer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und professionale Abwicklung aller notwendigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Personalzahlungen,
  • laufende Personalabrechnung,
  • Berechnung von Mehr- und Überstunden, Prämien und Zulagen,
  • Beratung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, und deren korrekte Abrechnung,
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, sowie das Führen der entsprechenden Karteien,
  • An- und Abmeldungen bei den entsprechenden Krankenkassen,
  • Einstufung in den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen,
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben und deren termingerechte Meldung bei den zuständigen Stellen,
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
  • Mitwirkung beim Verfassen von Dienstzeugnissen,
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind die wichtigsten Informationssysteme zur Lenkung des Unternehmens. Wichtige Informationen erhalten Sie als Unternehmer. Aber auch Dritte, wie Banken und öffentliche Stellen, sind an ihren Abrechnungen interessiert. Basel II ist in den vergangenen Jahren ein Schlagwort geworden.

Ich erstelle termintreu den für Ihren Betrieb optimal angepassten Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen werde ich weitsichtig zu Ihrem Vorteil agieren.

Zum Aufgabengebiet der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Unternehmensrecht und Steuerrecht, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen,
  • Erstellungen von Zwischenbilanzen und Budgets,
  • Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen,
  • Präsentation und Erläuterung der Jahresabschlüsse gegenüber Ihnen,
  • auf Wunsch Erläuterung und Präsentation der Jahresabschlüsse bei externen Geschäftsfreunden wie Banken oder anlässlich von Generalversammlungen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an öffentliche Stellen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an Banken und Erläuterung der von den Banken erhaltenen Branchenauskünften,
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch,
Wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Sicht der Dinge ist nicht immer ausreichend. Mein Team und ich unterstützen Sie auch gerne in Bezug auf betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Unsere Beratung umfasst Kalkulationen, Planungsrechnungen und Budgetierungen sowie Hilfestellung bei diversen Investitions- und Finanzierungsfragen.

Im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Beratung biete ich folgende Leistungen:

  • Einrichten einer Kostenrechnung, Überwachung und Auswertung,
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen bei Investitionen,
  • Unterstützung und Beratung in Kalkulationsfragen,
  • Break-Even Analysen,
  • Analysen zu Ihren Kunden,
  • Bilanzanalysen und Vergleich Ihrer Jahresabschlüsse mit Vergleichsbetrieben,
  • Controlling,
  • Planungsrechnungen
  • Budgetierung,
  • Investitionsberechnungen,
Gründungsberatung & Unternehmensnachfolge

Selbständig machen, den Betrieb von den Eltern übernehmen, Franchising, Rechtsformwahl, das sind Begriffe, die oftmals am Beginn stehen. Ich begleite Sie von der Geschäftsidee in die Selbständigkeit. Im Laufe meiner langen Tätigkeit als Steuerberater habe ich umfassendes Know-How in diesem Betätigungsfeld erworben und weiß durch meine soziale Kompetenz Ihnen zu helfen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

In diesem Aufgabengebiet biete ich insbesondere an:

  • Beratung bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee,
  • Hilfe beim Finden der passenden Rahmenbedingen,
  • kritisches und sachliches Feedback bei einem Was-könnte-sein-Brainstorming,
  • Hilfe und Beratung bei der Erarbeitung eines Geschäftskonzepts,
  • Beratung und Erstellung Ihres Business-Planes,
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und festlegen der notwendigen Schritte,
  • Beratung bei Förderungen,
  • Beratung und Hilfestellung bei Bankgesprächen,
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Zeitgerechte Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge,
  • Aufstellung eines Finanzplanes, Budgets und Machbarkeitsstudie.

ÜBER MICH

Ob kleiner oder mittlerer Gewerbebetrieb, Freiberufler, Arzt, Künstler, Sportler, Verein, freier Dienstnehmer oder Arbeitnehmer, Sie gehören zu jenen Betrieben und Personen, die ich gerne und mit Verantwortung vertrete.

Von der Gründung des Unternehmens, durch sämtliche Höhen und Tiefen bis zur Beendigung der Selbständigkeit begleite ich Betriebe. Auf steuerliche Risiken hinzuweisen und Lösungsansätze zu bieten gehört genau so zu meinen Aufgaben, wie Sie bei unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Lernen wir uns kennen ...

Ein kostenloses Erstgespräch hilft Ihnen und mir einzuschätzen ob und wie wir zusammenarbeiten wollen. Vielleicht wollen Sie zu einer anstehenden Frage auch nur eine zweite Meinung einholen, oder eine bereits gefasste Entscheidung kritisch betrachten lassen.

Schauen Sie auf einen Kaffee vorbei, vielleicht trifft er auch Ihren Geschmack ...

GUT ZU WISSEN.

Wissen das Geld spart.

Gastronomie-Info

Traum-Ferialjob gefunden? Steuer, Sozialversicherung und Familienbeihilfe sollten nicht unterschätzt werden

Juni 2023

Die "Rückkehr zur Normalität" nach COVID-19 und die generell hohe Nachfrage nach Arbeitskräften bieten auch für Ferialjobs attraktive Rahmenbedingungen. Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten selbstverständlich nicht nur für "Ferialjobs", sondern auch für laufende Jobs oder bezahlte Praktika neben dem Studium.

Steuerliche Konsequenzen

Die ertragsteuerliche Behandlung bei Ferialjobs hängt grundsätzlich davon ab, ob man bei dem Arbeitgeber angestellt ist oder in Form eines Werkvertrags bzw. freien Dienstvertrags tätig wird. Dauert das Angestelltenverhältnis z.B. nur einen Monat (aber jedenfalls kürzer als ein volles Jahr) und werden aufgrund einer entsprechend hohen Entlohnung Sozialversicherung und Lohnsteuer einbehalten, so ist es ratsam, in dem darauffolgenden Kalenderjahr eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann sogar bis zu 5 Jahre zurück gestellt werden und führt regelmäßig zu einer Steuergutschrift, da die Bezüge auf das ganze Jahr verteilt werden und eine Neudurchrechnung der Lohnsteuer vorgenommen wird. Gegebenenfalls kann es auch zur antragslosen Arbeitnehmerveranlagung kommen.

Erfolgt die Beschäftigung im Werkvertrag bzw. auf Basis eines freien Dienstvertrags, so liegen Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor und es wird keine Lohnsteuer einbehalten. Ab einem Jahreseinkommen (im Jahr 2023 unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression) von 11.693 € bzw. von 12.756 € wenn auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte darin enthalten sind, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Umsatzsteuerpflicht ist i.Z.m. Ferialjobs auf Werkvertragsbasis bzw. als freier Dienstnehmer theoretisch denkbar, aber jedenfalls erst dann, wenn die Nettoeinnahmen 35.000 € übersteigen, da bis dahin die unechte Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer gilt. Bis zu 35.000 € Nettoumsätzen muss auch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.

Familienbeihilfe

Der Verdienst aus einem Ferialjob kann, insbesondere wenn er mit anderen Einkünften zusammenfällt, dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird. Ist dies der Fall, so muss der die Grenze überschreitende Betrag zurückgezahlt werden. An die Familienbeihilfe ist auch das Schicksal des Kinderabsetzbetrags geknüpft. Die (zumeist für die Eltern) unliebsame Rückzahlungsverpflichtung tritt ein, wenn auf das Kalenderjahr bezogen ein steuerliches Einkommen von mehr als 15.000 € (seit 1. Jänner 2020) erzielt wird, wobei gewisse Besonderheiten bei der Ermittlung dieser Grenze zu berücksichtigen sind. Wichtigste Ausnahme ist das Alter, da die Zuverdienstgrenze für Jugendliche vor Vollendung des 19. Lebensjahres keine Bedeutung hat. Ab Beginn des Kalenderjahres, das auf den 19. Geburtstag folgt, muss allerdings unterschieden werden, ob die Einnahmen (z.B. aus dem Ferialjob) in den Zeitraum fallen, in dem Familienbeihilfe bezogen wurde oder nicht. Erfolgt etwa kurzfristig kein Bezug von Familienbeihilfe, so sind Einnahmen während dieses Zeitraums nicht maßgeblich für die Berechnung der Zuverdienstgrenze. Keine Familienbeihilfe wird z.B. bezogen, wenn die vorgesehene Studienzeit in einem Studienabschnitt überschritten wurde. Ebenso wenig zu relevanten Einnahmen zählen z.B. Sozialhilfe als einkommensteuerfreier Bezug, Entschädigungen für ein anerkanntes Lehrverhältnis oder Waisenpensionen. Das für die Zuverdienstgrenze relevante Einkommen ergibt sich schließlich, nachdem die mit den Einnahmen zusammenhängenden Ausgaben abgezogen wurden. Wichtig ist zu beachten, dass für die Familienbeihilfe nicht nur aktive Einkünfte (bei dem Ferialjob sind das im Regelfall Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit), sondern alle der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte maßgebend sind - endbesteuerte Einkünfte (z.B. Zinsen oder Dividenden) bleiben steuersystematisch korrekt jedoch außer Ansatz.

Neben dem Beobachten der Einkünfte des laufenden Jahres, um das Überschreiten der Zuverdienstgrenze (z.B. durch einen Ferialjob) antizipieren zu können, ist wichtig, dass bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze die Familienbeihilfe im darauffolgenden Jahr neu beantragt werden muss. Voraussetzung ist freilich, dass das steuerliche Einkommen im neuen Jahr 15.000 € unterschreitet. Die Voraussetzungen für den Bezug von Familienbeihilfe bzw. für das Überschreiten der Zuverdienstgrenze ändern sich auch dann nicht, wenn die Auszahlung der Familienbeihilfe direkt an das Kind erfolgt. Dies kann bei Volljährigkeit mit Zustimmung des anspruchsberechtigten Elternteils beim Finanzamt beantragt werden und führt dann auch zur Überweisung des Kinderabsetzbetrags auf das angegebene Konto. Rückforderungsansprüche betreffend die Familienbeihilfe richten sich trotzdem weiterhin an die Eltern.

Konsequenzen in der Sozialversicherung

Die meisten Ferialpraktikanten - wenn sie angestellt sind und somit nicht auf Basis eines Werkvertrags bzw. freien Dienstvertrags arbeiten - werden sozialversicherungsrechtlich wie normale Arbeitnehmer behandelt. Beträgt das Bruttogehalt mehr als 500,91 € monatlich, so treten Pflichtversicherung und Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ein.

Schließlich sollte aus Arbeitgebersicht darauf geachtet werden, dass die Ferialpraktikanten entsprechend entlohnt werden, da es ansonsten zu empfindlichen Verwaltungsstrafen kommen kann (Stichwort "Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz"). Es ist sicherzustellen, dass weder der kollektivvertraglich zu leistende Grundlohn unterschritten wird noch dass es bei der Bezahlung von Praktikanten zur Nichtgewährung von arbeitsrechtlichem Entgelt kommt, welches laut Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührt (z.B. Überstunden oder Zuschläge laut Gesetz oder Kollektivvertrag).

Bild: © Adobe Stock - Pixel-Shot

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.

asd