GUT BERATEN. SICHER STEUERN.

Steuerberatung, die weiter geht.

Die Leistungen im Überblick
Steuerberatung

Durch immer neue Gesetze, Änderungen an bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen laufend geändert. Ich biete verlässliche und professionale Hilfe, sowie Beratung in allen steuerlichen Fragen. Darüber hinaus kümmere ich mich um Ihre laufenden Angelegenheiten mit Abgabenbehörden, sodass Sie mit dem „Behördenkram“ nicht belastet werden.

Mit Steuerplanung und weitsichtige Planungsrechnungen helfe ich Ihnen Ihre Unternehmenspolitik abzurunden.

Meine Angebote im Betätigungsfeld Steuerberatung sind:

  • Laufende Steuerberatung:
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen und für Sie relevante Entwicklungen,
  • Vertretung vor Abgabenbehörden
  • Empfang, Sichtung und Würdigung der Post von Finanzamt, Gebietskrankenkassen und anderen Behörden,
  • Einhaltung aller gebotenen Fristen
  • Eingaben an Behörden,
  • Erstellung der Steuererklärungen, Prüfung der Steuerbescheide,
  • sämtliche Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Behörden,
  • Bescheidbeschwerden und Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht,

Sonderberatung:

  • Beratung bei Neugründungen und bei der Rechtsformwahl,
  • Beratung in internationalen Steuerfragen,
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen,
  • Beratung bei Rechtsnachfolgen und Betriebsübergaben,
  • Sanierungsberatung,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Buchhaltung und allgemeinen Verwaltung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
Buchhaltung

Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.

Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.

Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
  • Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
  • laufende Abstimmung der Konten,
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
  • Organisation des Rechnungswesens,
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
  • Führung des Hauptbuches und Journals,
  • Führung des Anlageverzeichnisses,
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
  • Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
  • Mehrjahresvergleiche,
  • Kostenrechnung,
  • Buchführung vor Ort,
  • Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
  • Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.
Personalverrechnung

Ihr Personal ist Ihr Sozialkapital. Mit motivierten Mitarbeitern wächst Ihr Unternehmen. Die Personalverrechnung umfasst nicht nur die abrechnungstechnischen Fragen, sondern vielmehr auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie übertragen mir und meinem Team die Personalverrechnung und profitieren von unserer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und professionale Abwicklung aller notwendigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Personalzahlungen,
  • laufende Personalabrechnung,
  • Berechnung von Mehr- und Überstunden, Prämien und Zulagen,
  • Beratung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, und deren korrekte Abrechnung,
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, sowie das Führen der entsprechenden Karteien,
  • An- und Abmeldungen bei den entsprechenden Krankenkassen,
  • Einstufung in den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen,
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben und deren termingerechte Meldung bei den zuständigen Stellen,
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
  • Mitwirkung beim Verfassen von Dienstzeugnissen,
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind die wichtigsten Informationssysteme zur Lenkung des Unternehmens. Wichtige Informationen erhalten Sie als Unternehmer. Aber auch Dritte, wie Banken und öffentliche Stellen, sind an ihren Abrechnungen interessiert. Basel II ist in den vergangenen Jahren ein Schlagwort geworden.

Ich erstelle termintreu den für Ihren Betrieb optimal angepassten Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen werde ich weitsichtig zu Ihrem Vorteil agieren.

Zum Aufgabengebiet der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Unternehmensrecht und Steuerrecht, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen,
  • Erstellungen von Zwischenbilanzen und Budgets,
  • Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen,
  • Präsentation und Erläuterung der Jahresabschlüsse gegenüber Ihnen,
  • auf Wunsch Erläuterung und Präsentation der Jahresabschlüsse bei externen Geschäftsfreunden wie Banken oder anlässlich von Generalversammlungen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an öffentliche Stellen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an Banken und Erläuterung der von den Banken erhaltenen Branchenauskünften,
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch,
Wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Sicht der Dinge ist nicht immer ausreichend. Mein Team und ich unterstützen Sie auch gerne in Bezug auf betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Unsere Beratung umfasst Kalkulationen, Planungsrechnungen und Budgetierungen sowie Hilfestellung bei diversen Investitions- und Finanzierungsfragen.

Im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Beratung biete ich folgende Leistungen:

  • Einrichten einer Kostenrechnung, Überwachung und Auswertung,
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen bei Investitionen,
  • Unterstützung und Beratung in Kalkulationsfragen,
  • Break-Even Analysen,
  • Analysen zu Ihren Kunden,
  • Bilanzanalysen und Vergleich Ihrer Jahresabschlüsse mit Vergleichsbetrieben,
  • Controlling,
  • Planungsrechnungen
  • Budgetierung,
  • Investitionsberechnungen,
Gründungsberatung & Unternehmensnachfolge

Selbständig machen, den Betrieb von den Eltern übernehmen, Franchising, Rechtsformwahl, das sind Begriffe, die oftmals am Beginn stehen. Ich begleite Sie von der Geschäftsidee in die Selbständigkeit. Im Laufe meiner langen Tätigkeit als Steuerberater habe ich umfassendes Know-How in diesem Betätigungsfeld erworben und weiß durch meine soziale Kompetenz Ihnen zu helfen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

In diesem Aufgabengebiet biete ich insbesondere an:

  • Beratung bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee,
  • Hilfe beim Finden der passenden Rahmenbedingen,
  • kritisches und sachliches Feedback bei einem Was-könnte-sein-Brainstorming,
  • Hilfe und Beratung bei der Erarbeitung eines Geschäftskonzepts,
  • Beratung und Erstellung Ihres Business-Planes,
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und festlegen der notwendigen Schritte,
  • Beratung bei Förderungen,
  • Beratung und Hilfestellung bei Bankgesprächen,
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Zeitgerechte Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge,
  • Aufstellung eines Finanzplanes, Budgets und Machbarkeitsstudie.

ÜBER MICH

Ob kleiner oder mittlerer Gewerbebetrieb, Freiberufler, Arzt, Künstler, Sportler, Verein, freier Dienstnehmer oder Arbeitnehmer, Sie gehören zu jenen Betrieben und Personen, die ich gerne und mit Verantwortung vertrete.

Von der Gründung des Unternehmens, durch sämtliche Höhen und Tiefen bis zur Beendigung der Selbständigkeit begleite ich Betriebe. Auf steuerliche Risiken hinzuweisen und Lösungsansätze zu bieten gehört genau so zu meinen Aufgaben, wie Sie bei unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Lernen wir uns kennen ...

Ein kostenloses Erstgespräch hilft Ihnen und mir einzuschätzen ob und wie wir zusammenarbeiten wollen. Vielleicht wollen Sie zu einer anstehenden Frage auch nur eine zweite Meinung einholen, oder eine bereits gefasste Entscheidung kritisch betrachten lassen.

Schauen Sie auf einen Kaffee vorbei, vielleicht trifft er auch Ihren Geschmack ...

GUT ZU WISSEN.

Wissen das Geld spart.

Service - Info- und Checklisten

Pendlerpauschale

Grundsätzlich werden sämtliche Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ab dem Jahr 2016 beträgt der Verkehrsabsetzbetrag 400 €. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch auch der Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale.

Pendlerrechner

Der Pendlerrechner ist unter https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ abrufbar und dient dazu, die konkrete Berechnung des Anspruchs auf Pendlerpauschale sowie Pendlereuro mittels Eingabe weniger persönlicher Daten durchzuführen.

Der Ausdruck des Ergebnisses des Pendlerrechners von der BMF-Homepage ist grundsätzlich verpflichtend und für den Arbeitgeber bindend.

Kleines Pendlerpauschale

öffentliches Verkehrsmittel zumutbar und Arbeitsweg mindestens 20 km

Entfernung

pro Monat

pro Jahr

ab 20 km

58 €

696 €

ab 40 km

113 €

1.356 €

ab 60 km

168 €

2.016 €

Großes Pendlerpauschale

öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar und Arbeitsweg mindestens 2 km

Entfernung

pro Monat

pro Jahr

ab 2 km

31 €

372 €

ab 20 km

123 €

1.476 €

ab 40 km

214 €

2.568 €

ab 60 km

306 €

3.672 €

Das kleine Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Hinweis: Die tatsächliche Benützung des Kraftfahrzeugs muss jedoch nicht nachgewiesen werden.

Das große Pendlerpauschale gilt für ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsplatz mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Diese Begünstigung steht auch behinderten ArbeitnehmerInnen zu, wenn sie einen Ausweis gemäß §29 StVO (Straßenverkehrsordnung) besitzen.

Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte

Seit 2013 besteht auch für Teilzeitbeschäftigte ein Anspruch auf Pendlerpauschale, d.h. für jene Beschäftigte, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw. zwei Drittel des jeweiligen Pendlerpauschales. Fahren Pendlerinnen/Pendler mindestens an drei Tagen pro Woche zur Arbeit, erhalten sie das Pendlerpauschale zur Gänze. Wenn Kosten für Fahrten zwischen dem Wohnsitz am Arbeitsort und dem Familienwohnsitz (= Familienheimfahrten) als Werbungskosten berücksichtigt werden, kann daneben kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte berücksichtigt werden. Weiters steht Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit mehreren Arbeitsstätten maximal ein volles Pendlerpauschale (d.h. maximal drei Drittel) im Kalendermonat zu.

Der Pendlereuro

Pendlerinnen/Pendlern steht zusätzlich zum Pendlerpauschale der Pendlereuro, der abhängig von der Entfernung zum Arbeitsplatz ist, als steuerlicher Absetzbetrag zur Verfügung. Voraussetzung ist der Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag und wird berechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit "zwei" multipliziert wird. Der Pendlereuro steht Bezieherinnen/Beziehern des sogenannten "großen" und des "kleinen" Pendlerpauschales gleichermaßen zu. Für Teilzeitkräfte wird der Pendlereuro wie das Pendlerpauschale aliquotiert. Die Berücksichtigung des Pendlereuros erfolgt wie beim Verkehrsabsetzbetrag monatlich in der Lohnverrechnung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber.

Jobticket für alle

Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Pendlerpauschale von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber steuerfrei zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, die Arbeitnehmerinnen/die Arbeitnehmer haben für diesen Vorteil keinen Sachbezug zu versteuern. Wird das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns zur Verfügung gestellt, dann liegt eine nicht begünstigte, steuerpflichtige Gehaltsumwandlung vor.

Kein Pendlerpauschale für Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die ein arbeitgebereigenes Kfz auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen können, steht kein Pendlerpauschale zu.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag ab 2016

Anstelle des Pendlerausgleichsbetrags steht ab 2016 – wie nachfolgend dargestellt - unter bestimmten Voraussetzungen ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag von 690 € zu. Bei Einkommen zwischen 12.200 € und 13.000 € schleift sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag von 400 € ein.

Voraussetzung

Einkommen

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Anspruch auf Pendlerpauschale

bis 12.200 €

690 €

Anspruch auf Pendlerpauschale

12.600 €

545 €

Anspruch auf Pendlerpauschale

ab 13.000 €

Kein Anspruch. Verkehrsabsetzbetrag 400 €.

SV-Rückerstattung anstelle von Pendlerzuschlag

Ab 2016 wird auch die sogenannte „Negativsteuer“ neu geregelt, wobei es anstelle der Negativsteuer zu einer SV-Rückerstattung kommt. Für Pendler – Voraussetzung ist der Anspruch auf ein Pendlerpauschale – erhöht sich der maximale Erstattungsbetrag von 400 € auf maximal 500 €. Die bisherige Begünstigung in Form des Pendlerzuschlags entfällt.

 

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asd