GUT BERATEN. SICHER STEUERN.

Steuerberatung, die weiter geht.

Die Leistungen im Überblick
Steuerberatung

Durch immer neue Gesetze, Änderungen an bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen laufend geändert. Ich biete verlässliche und professionale Hilfe, sowie Beratung in allen steuerlichen Fragen. Darüber hinaus kümmere ich mich um Ihre laufenden Angelegenheiten mit Abgabenbehörden, sodass Sie mit dem „Behördenkram“ nicht belastet werden.

Mit Steuerplanung und weitsichtige Planungsrechnungen helfe ich Ihnen Ihre Unternehmenspolitik abzurunden.

Meine Angebote im Betätigungsfeld Steuerberatung sind:

  • Laufende Steuerberatung:
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen und für Sie relevante Entwicklungen,
  • Vertretung vor Abgabenbehörden
  • Empfang, Sichtung und Würdigung der Post von Finanzamt, Gebietskrankenkassen und anderen Behörden,
  • Einhaltung aller gebotenen Fristen
  • Eingaben an Behörden,
  • Erstellung der Steuererklärungen, Prüfung der Steuerbescheide,
  • sämtliche Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Behörden,
  • Bescheidbeschwerden und Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht,

Sonderberatung:

  • Beratung bei Neugründungen und bei der Rechtsformwahl,
  • Beratung in internationalen Steuerfragen,
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen,
  • Beratung bei Rechtsnachfolgen und Betriebsübergaben,
  • Sanierungsberatung,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Buchhaltung und allgemeinen Verwaltung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
Buchhaltung

Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.

Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.

Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
  • Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
  • laufende Abstimmung der Konten,
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
  • Organisation des Rechnungswesens,
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
  • Führung des Hauptbuches und Journals,
  • Führung des Anlageverzeichnisses,
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
  • Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
  • Mehrjahresvergleiche,
  • Kostenrechnung,
  • Buchführung vor Ort,
  • Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
  • Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.
Personalverrechnung

Ihr Personal ist Ihr Sozialkapital. Mit motivierten Mitarbeitern wächst Ihr Unternehmen. Die Personalverrechnung umfasst nicht nur die abrechnungstechnischen Fragen, sondern vielmehr auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie übertragen mir und meinem Team die Personalverrechnung und profitieren von unserer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und professionale Abwicklung aller notwendigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Personalzahlungen,
  • laufende Personalabrechnung,
  • Berechnung von Mehr- und Überstunden, Prämien und Zulagen,
  • Beratung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, und deren korrekte Abrechnung,
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, sowie das Führen der entsprechenden Karteien,
  • An- und Abmeldungen bei den entsprechenden Krankenkassen,
  • Einstufung in den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen,
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben und deren termingerechte Meldung bei den zuständigen Stellen,
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
  • Mitwirkung beim Verfassen von Dienstzeugnissen,
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind die wichtigsten Informationssysteme zur Lenkung des Unternehmens. Wichtige Informationen erhalten Sie als Unternehmer. Aber auch Dritte, wie Banken und öffentliche Stellen, sind an ihren Abrechnungen interessiert. Basel II ist in den vergangenen Jahren ein Schlagwort geworden.

Ich erstelle termintreu den für Ihren Betrieb optimal angepassten Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen werde ich weitsichtig zu Ihrem Vorteil agieren.

Zum Aufgabengebiet der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Unternehmensrecht und Steuerrecht, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen,
  • Erstellungen von Zwischenbilanzen und Budgets,
  • Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen,
  • Präsentation und Erläuterung der Jahresabschlüsse gegenüber Ihnen,
  • auf Wunsch Erläuterung und Präsentation der Jahresabschlüsse bei externen Geschäftsfreunden wie Banken oder anlässlich von Generalversammlungen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an öffentliche Stellen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an Banken und Erläuterung der von den Banken erhaltenen Branchenauskünften,
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch,
Wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Sicht der Dinge ist nicht immer ausreichend. Mein Team und ich unterstützen Sie auch gerne in Bezug auf betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Unsere Beratung umfasst Kalkulationen, Planungsrechnungen und Budgetierungen sowie Hilfestellung bei diversen Investitions- und Finanzierungsfragen.

Im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Beratung biete ich folgende Leistungen:

  • Einrichten einer Kostenrechnung, Überwachung und Auswertung,
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen bei Investitionen,
  • Unterstützung und Beratung in Kalkulationsfragen,
  • Break-Even Analysen,
  • Analysen zu Ihren Kunden,
  • Bilanzanalysen und Vergleich Ihrer Jahresabschlüsse mit Vergleichsbetrieben,
  • Controlling,
  • Planungsrechnungen
  • Budgetierung,
  • Investitionsberechnungen,
Gründungsberatung & Unternehmensnachfolge

Selbständig machen, den Betrieb von den Eltern übernehmen, Franchising, Rechtsformwahl, das sind Begriffe, die oftmals am Beginn stehen. Ich begleite Sie von der Geschäftsidee in die Selbständigkeit. Im Laufe meiner langen Tätigkeit als Steuerberater habe ich umfassendes Know-How in diesem Betätigungsfeld erworben und weiß durch meine soziale Kompetenz Ihnen zu helfen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

In diesem Aufgabengebiet biete ich insbesondere an:

  • Beratung bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee,
  • Hilfe beim Finden der passenden Rahmenbedingen,
  • kritisches und sachliches Feedback bei einem Was-könnte-sein-Brainstorming,
  • Hilfe und Beratung bei der Erarbeitung eines Geschäftskonzepts,
  • Beratung und Erstellung Ihres Business-Planes,
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und festlegen der notwendigen Schritte,
  • Beratung bei Förderungen,
  • Beratung und Hilfestellung bei Bankgesprächen,
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Zeitgerechte Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge,
  • Aufstellung eines Finanzplanes, Budgets und Machbarkeitsstudie.

ÜBER MICH

Ob kleiner oder mittlerer Gewerbebetrieb, Freiberufler, Arzt, Künstler, Sportler, Verein, freier Dienstnehmer oder Arbeitnehmer, Sie gehören zu jenen Betrieben und Personen, die ich gerne und mit Verantwortung vertrete.

Von der Gründung des Unternehmens, durch sämtliche Höhen und Tiefen bis zur Beendigung der Selbständigkeit begleite ich Betriebe. Auf steuerliche Risiken hinzuweisen und Lösungsansätze zu bieten gehört genau so zu meinen Aufgaben, wie Sie bei unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Lernen wir uns kennen ...

Ein kostenloses Erstgespräch hilft Ihnen und mir einzuschätzen ob und wie wir zusammenarbeiten wollen. Vielleicht wollen Sie zu einer anstehenden Frage auch nur eine zweite Meinung einholen, oder eine bereits gefasste Entscheidung kritisch betrachten lassen.

Schauen Sie auf einen Kaffee vorbei, vielleicht trifft er auch Ihren Geschmack ...

GUT ZU WISSEN.

Wissen das Geld spart.

Service - Info- und Checklisten

Sonderausgaben

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich begünstigt werden:

"Topfsonderausgaben" bis 2020

Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, können noch bis 2020 geltend gemacht werden:

Bestimmte Renten und dauernde Lasten

Renten sind regelmäßig wiederkehrende, auf einem einheitlichen Verpflichtungsgrund beruhende Leistungen, deren Dauer von einem ungewissen Ereignis, vor allem dem Tod einer Person abhängt. Sonstige dauernde Lasten sind rentenähnliche, von einem gewissen Unsicherheitsmoment abhängige Leistungsverpflichtungen, die während eines längeren Zeitraumes, mindestens aber zehn Jahre bestehen und deren Zeitdauer nicht absolut fixiert ist.

Sonstige Renten ohne Zusammenhang mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern, die jedoch auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen, sind in voller Höhe als Sonderausgabe zu berücksichtigen.

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Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten

Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung sind ohne Höchstbetragsbeschränkung in vollem Ausmaß (keine Viertelung) und ohne Kürzung um den Pauschalbetrag abzugsfähig.

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Kirchenbeiträge

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis höchstens 400 Euro jährlich abgesetzt werden. Sie sind neben den Topfsonderausgaben absetzbar und werden auch nicht um das Sonderausgabenpauschale gekürzt. Sie können diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Pensionsversicherungsträger (Ihrer pensionsauszahlenden Stelle) geltend machen.

Kirchenbeiträge die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.

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Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten sind Sonderausgaben, wenn sie nicht bereits als Betriebsausgabe oder Werbungskosten berücksichtigt wurden.

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Spenden

Eine Steuerbegünstigung besteht für Spenden an Forschungs- und Lehreinrichtungen. Folgende begünstigte Spendenempfänger sind im Gesetz konkret aufgezählt:

  • Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der bildenden Künste
  • Forschungsförderungsfonds
  • Österreichische Akademie der Wissenschaften
  • Österreichische Nationalbibliothek, Diplomatische Akademie, Österreichisches Archäologisches Institut, Institut für Österreichische Geschichtsforschung
  • Bundesdenkmalamt und bestimmte Museen
  • Dachverbände zur Förderung des Behindertensports
  • Internationale Anti-Korruptions-Akademie
  • Einrichtungen, die den in den oben angeführten Punkten vergleichbar sind und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Staat haben, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Spende die österreichische Wissenschaft, Erwachsenenbildung, Kunst und Kultur oder den österreichischen Behindertensport fördert

Weiters werden im Rahmen von Sonderausgaben Geldzuwendungen an begünstigte Körperschaften für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern sowie zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt.

Geldspenden an Organisationen für Umwelt-, Natur- und Artenschutz sowie behördlich genehmigte Tierheime sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Geldspenden an freiwillige Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände sind ebenfalls absetzbar.

Als Sonderausgaben begünstigt sind nur Geldspenden bzw. sind an die unmittelbar im Gesetz berücksichtigten Einrichtungen (z.B. Museen, Universitäten) auch Sachspenden absetzbar.

Spenden können nur im Ausmaß von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres abgesetzt werden.

Abzugsfähige Spenden die Sie ab dem Jahr 2017 leisten, werden der Finanzverwaltung von der empfangenden Organisation direkt elektronisch übermittelt. Sie brauchen diese daher nicht mehr in der Steuererklärung geltend machen. Für die Übermittlung müssen Sie der Organisation Ihren Vor- und Zunamen und Ihr Geburtsdatum bekanntgeben.

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Versicherungsprämien für freiwillige Personenversicherungen

Die Kosten für im Rahmen des gemeinsamen Höchstbetrages geltend zu machende Personenversicherungen sind nur bis zum Jahr 2020 als Sonderausgaben absetzbar, und wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag (Versicherungsvertrag) vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.

Zu den Personenversicherungen zählen Versicherungsprämien und Beiträge zu einer freiwilligen:

  • Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, wenn der Antrag vor dem 1. Jänner 2016 gestellt wurde
  • Rentenversicherung mit einer auf Lebensdauer zahlbaren Rente
  • Lebensversicherung auf Ableben
  • Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurde
  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung (einschließlich Insassenunfallversicherung)
  • Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse (Hinterbliebenenversorgung)

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Wohnraumschaffung oder Wohnraumsanierung

Diese Sonderausgaben sind nur dann abzugsfähig, wenn der der Zahlung zugrundliegende Vertrag vor dem 1.1.2016 abgeschlossen wurde oder mit dem Bau vor dem 1.1.2016 begonnen wurde. Die Abzugsfähigkeit dieser Topfsonderausgaben ist nur mehr bis zum Jahr 2020 möglich.

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Beiträge zu Pensionskassen

Beiträge, die die ArbeitnehmerIn an eine inländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse leistet, sind innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrages Sonderausgaben. Gleiches gilt für Prämien zu einer betrieblichen Kollektivversicherung sowie an eine dieser entsprechenden ausländische Einrichtung (§ 5 Z 4 Pensionskassengesetz). Die auf diese Beitrags- oder Prämienzahlungen entfallende Pension ist nur zu einem Viertel steuerp?ichtig. Die auf die Arbeitgeberbeiträge entfallende Pension ist hingegen voll steuerpflichtig.

 


Für detaillierte Auskünfte betreffend Sonderausgaben kontaktieren Sie uns bitte!

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