GUT BERATEN. SICHER STEUERN.

Steuerberatung, die weiter geht.

Die Leistungen im Überblick
Steuerberatung

Durch immer neue Gesetze, Änderungen an bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung werden die steuerlichen Rahmenbedingungen laufend geändert. Ich biete verlässliche und professionale Hilfe, sowie Beratung in allen steuerlichen Fragen. Darüber hinaus kümmere ich mich um Ihre laufenden Angelegenheiten mit Abgabenbehörden, sodass Sie mit dem „Behördenkram“ nicht belastet werden.

Mit Steuerplanung und weitsichtige Planungsrechnungen helfe ich Ihnen Ihre Unternehmenspolitik abzurunden.

Meine Angebote im Betätigungsfeld Steuerberatung sind:

  • Laufende Steuerberatung:
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen und für Sie relevante Entwicklungen,
  • Vertretung vor Abgabenbehörden
  • Empfang, Sichtung und Würdigung der Post von Finanzamt, Gebietskrankenkassen und anderen Behörden,
  • Einhaltung aller gebotenen Fristen
  • Eingaben an Behörden,
  • Erstellung der Steuererklärungen, Prüfung der Steuerbescheide,
  • sämtliche Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen und anderen Behörden,
  • Bescheidbeschwerden und Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht,

Sonderberatung:

  • Beratung bei Neugründungen und bei der Rechtsformwahl,
  • Beratung in internationalen Steuerfragen,
  • Gründung und Führung von Privatstiftungen,
  • Beratung bei Rechtsnachfolgen und Betriebsübergaben,
  • Sanierungsberatung,
  • Abwicklung von Betriebsprüfungen,
  • Beratung bei Strategieentwicklung,
  • Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter im Bereich der Buchhaltung und allgemeinen Verwaltung,
  • Begleitung bei Bankgesprächen,
Buchhaltung

Schlank, effektiv, zielgerichtet und dennoch ordnungsgemäß und geeignet für unternehmerische Entscheidung soll Ihre Buchhaltung sein. In meiner Kanzlei wird jeder Klient individuell betreut, auch seine Buchhaltung, maßgeschneidert für die Bedürfnisse, sparsam und kostengünstig.

Sie selbst legen fest wie viel Vorarbeit Sie leisten. Natürlich können Sie Ihre Buchhaltung auch teilweise oder vollständig selbst führen und mich und mein Team bloß als begleitende Kontrolle und Ratgeber zur Seite haben.

Wie so oft im Leben hängt die Qualität von etwas Geschaffenem von der Qualität des Grundlegenden ab. Die sogenannten Grundaufzeichnungen stellen die Basis der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit jeder Buchhaltung dar. Die Grundaufzeichnungen kann ich Ihnen nicht abnehmen, doch auf mögliche Gefahren hinweisen.

Fehler vermeiden ist die Devise um Ausgaben und ungerechtfertigte Steuern zu sparen.

Im Zusammenhang mit dem Leistungsfeld Buchhaltung biete ich folgende Leistungen:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung,
  • Speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Kontengruppen,
  • laufende Abstimmung der Konten,
  • Verwaltung der offenen Posten von Kunden und Lieferanten,
  • Organisation des Rechnungswesens,
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf, monatliches Reporting,
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen und auf Wunsch auch Zwischenbilanzen,
  • periodengenaue Abgrenzung von z.B. Sonderzahlungen und Abschreibungen, auch unterjährig,
  • automatische Übernahme von Daten aus elektronischen Kassabüchern und Fakturensystemen
  • Analyse zu Ausgabengruppen, sowie von Kunden und Lieferantenstruktur, inklusive Zahlungsverhalten,
  • Führung des Hauptbuches und Journals,
  • Führung des Anlageverzeichnisses,
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und der zusammenfassenden Meldung, sowie deren Einreichung,
  • Berechnung aller anderer anfallenden Steuern,
  • Mehrjahresvergleiche,
  • Kostenrechnung,
  • Buchführung vor Ort,
  • Abwicklung von Prüfungshandlungen der Finanzverwaltung,
  • Kontaktaufnahme wann Klärungsbedarf besteht.
Personalverrechnung

Ihr Personal ist Ihr Sozialkapital. Mit motivierten Mitarbeitern wächst Ihr Unternehmen. Die Personalverrechnung umfasst nicht nur die abrechnungstechnischen Fragen, sondern vielmehr auch die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte. Sie übertragen mir und meinem Team die Personalverrechnung und profitieren von unserer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und professionale Abwicklung aller notwendigen Leistungen:

  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und Personalzahlungen,
  • laufende Personalabrechnung,
  • Berechnung von Mehr- und Überstunden, Prämien und Zulagen,
  • Beratung und Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, und deren korrekte Abrechnung,
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt, sowie das Führen der entsprechenden Karteien,
  • An- und Abmeldungen bei den entsprechenden Krankenkassen,
  • Einstufung in den kollektivvertraglichen Gehaltsschemen,
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben und deren termingerechte Meldung bei den zuständigen Stellen,
  • Unterstützung bei Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
  • Mitwirkung beim Verfassen von Dienstzeugnissen,
  • Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit Betriebsräten.
Jahresabschlüsse & Steuererklärungen

Der Jahresabschluss und die Buchhaltung sind die wichtigsten Informationssysteme zur Lenkung des Unternehmens. Wichtige Informationen erhalten Sie als Unternehmer. Aber auch Dritte, wie Banken und öffentliche Stellen, sind an ihren Abrechnungen interessiert. Basel II ist in den vergangenen Jahren ein Schlagwort geworden.

Ich erstelle termintreu den für Ihren Betrieb optimal angepassten Jahresabschluss unter Berücksichtigung aller steuerlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen. Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen werde ich weitsichtig zu Ihrem Vorteil agieren.

Zum Aufgabengebiet der Jahresabschlüsse und der Steuererklärungen biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung des Jahresabschlusses nach Unternehmensrecht und Steuerrecht, unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen,
  • Erstellungen von Zwischenbilanzen und Budgets,
  • Erstellung von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen und Überschussrechnungen,
  • Präsentation und Erläuterung der Jahresabschlüsse gegenüber Ihnen,
  • auf Wunsch Erläuterung und Präsentation der Jahresabschlüsse bei externen Geschäftsfreunden wie Banken oder anlässlich von Generalversammlungen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an öffentliche Stellen,
  • elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse an Banken und Erläuterung der von den Banken erhaltenen Branchenauskünften,
  • Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch,
Wirtschaftliche Beratung

Die steuerliche Sicht der Dinge ist nicht immer ausreichend. Mein Team und ich unterstützen Sie auch gerne in Bezug auf betriebswirtschaftliche Themenbereiche. Unsere Beratung umfasst Kalkulationen, Planungsrechnungen und Budgetierungen sowie Hilfestellung bei diversen Investitions- und Finanzierungsfragen.

Im Aufgabenbereich der wirtschaftlichen Beratung biete ich folgende Leistungen:

  • Einrichten einer Kostenrechnung, Überwachung und Auswertung,
  • Vorteilhaftigkeitsberechnungen bei Investitionen,
  • Unterstützung und Beratung in Kalkulationsfragen,
  • Break-Even Analysen,
  • Analysen zu Ihren Kunden,
  • Bilanzanalysen und Vergleich Ihrer Jahresabschlüsse mit Vergleichsbetrieben,
  • Controlling,
  • Planungsrechnungen
  • Budgetierung,
  • Investitionsberechnungen,
Gründungsberatung & Unternehmensnachfolge

Selbständig machen, den Betrieb von den Eltern übernehmen, Franchising, Rechtsformwahl, das sind Begriffe, die oftmals am Beginn stehen. Ich begleite Sie von der Geschäftsidee in die Selbständigkeit. Im Laufe meiner langen Tätigkeit als Steuerberater habe ich umfassendes Know-How in diesem Betätigungsfeld erworben und weiß durch meine soziale Kompetenz Ihnen zu helfen, die für Sie passenden Lösungen zu finden.

In diesem Aufgabengebiet biete ich insbesondere an:

  • Beratung bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee,
  • Hilfe beim Finden der passenden Rahmenbedingen,
  • kritisches und sachliches Feedback bei einem Was-könnte-sein-Brainstorming,
  • Hilfe und Beratung bei der Erarbeitung eines Geschäftskonzepts,
  • Beratung und Erstellung Ihres Business-Planes,
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und festlegen der notwendigen Schritte,
  • Beratung bei Förderungen,
  • Beratung und Hilfestellung bei Bankgesprächen,
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
  • Zeitgerechte Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge,
  • Aufstellung eines Finanzplanes, Budgets und Machbarkeitsstudie.

ÜBER MICH

Ob kleiner oder mittlerer Gewerbebetrieb, Freiberufler, Arzt, Künstler, Sportler, Verein, freier Dienstnehmer oder Arbeitnehmer, Sie gehören zu jenen Betrieben und Personen, die ich gerne und mit Verantwortung vertrete.

Von der Gründung des Unternehmens, durch sämtliche Höhen und Tiefen bis zur Beendigung der Selbständigkeit begleite ich Betriebe. Auf steuerliche Risiken hinzuweisen und Lösungsansätze zu bieten gehört genau so zu meinen Aufgaben, wie Sie bei unternehmerischen Entscheidungen zu unterstützen.

Lernen wir uns kennen ...

Ein kostenloses Erstgespräch hilft Ihnen und mir einzuschätzen ob und wie wir zusammenarbeiten wollen. Vielleicht wollen Sie zu einer anstehenden Frage auch nur eine zweite Meinung einholen, oder eine bereits gefasste Entscheidung kritisch betrachten lassen.

Schauen Sie auf einen Kaffee vorbei, vielleicht trifft er auch Ihren Geschmack ...

GUT ZU WISSEN.

Wissen das Geld spart.

Management-Info - Aktuell

Nichtfinanzielle Berichterstattung - Nicht nur für große Konzerne relevant

März 2024

Der Wert eines Unternehmens lässt sich schon lange nicht mehr rein über finanzielle Kennzahlen darstellen. Innovationskraft, Mitarbeiterzufriedenheit, der Verbrauch von natürlichen Ressourcen oder gesellschaftliche Verantwortung beeinflussen den langfristigen Erfolg eines Unternehmens und schlagen sich auch in finanziellen Kennzahlen nieder. Investoren oder Kunden legen bei ihren Investitions- oder Kaufentscheidungen immer mehr Wert auf ökologische oder soziale Belange. Auch der Gesetzgeber und die EU sehen diese Themen im Rahmen des "Green Deal" als neue Wachstumsstrategie und möchten die Union bis 2050 zu einer modernen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen machen. Damit einhergehend wird auch die nichtfinanzielle Berichterstattung (oder Nachhaltigkeitsberichterstattung) für Unternehmen immer relevanter und die Vorschriften dazu immer umfangreicher.

Gesetzliche Bestimmungen

Im österreichischen Unternehmensrecht wurde schon bisher von großen Kapitalgesellschaften eine Analyse der wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, im Rahmen des Lageberichts verlangt. In anderen europäischen Ländern gab es bereits ähnliche Vorgaben. Aus Sicht der EU wurden diese Anforderungen jedoch in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Zudem fehlten für eine angemessene Nachhaltigkeitsberichterstattung einheitliche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen. Dies machte es für Investoren, Kunden aber auch eine breitere Öffentlichkeit schwer, nichtfinanzielle Informationen zu vergleichen bzw. auf deren Zuverlässigkeit zu vertrauen.

Non-Financial Reporting Directive (NFRD)

Die NFRD der Europäischen Union (Richtlinie 2014/95/EU) und das daraus folgende "Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG)" verpflichtete bestimmte große Unternehmen in Österreich dazu, ab 2017 in ihren Jahresabschlüssen und Lageberichten auch über nichtfinanzielle Aspekte und die Diversität betreffende Informationen zu berichten.

Wer ist betroffen?

Von der Richtlinie umfasst sind große Unternehmen, die gleichzeitig Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Im Wesentlichen sind dies kapitalmarktorientierte Unternehmen bzw. Kreditinstitute und Versicherungen, in Österreich etwa 120 Unternehmen.

Worüber muss berichtet werden?

In einer nichtfinanziellen Erklärung müssen Angaben über das Geschäftsergebnis, den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Auswirkungen der Tätigkeit enthalten sein. Diese Informationen müssen sich darüber hinaus auf folgende Nachhaltigkeitsthemen beziehen:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
  • auf die Achtung der Menschenrechte und
  • auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Angaben müssen eine Beschreibung des Geschäftsmodells enthalten. Weiters ist eine Darstellung der Konzepte und Maßnahmen hinsichtlich der Nachhaltigkeitsthemen inklusive sich daraus ergebender Risiken erforderlich. Zusätzlich wird von großen Aktiengesellschaften verlangt, den Corporate Governance Bericht um ein Diversitätskonzept zu erweitern. Unternehmen konnten die Informationen im Rahmen des Geschäftsberichts oder als eigenen Bericht veröffentlichen.

Mit der Umsetzung der NFRD in den Mitgliedstaaten wurde auch schnell Kritik laut. Zum einen sei die Zahl der betroffenen Unternehmen zu gering. Zum anderen zeigten die vorgelegten Berichterstattungen Defizite in punkto Vollständigkeit, Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die EU-Kommission hat die NFRD überarbeitet und im Dezember 2022 die zukünftig geltende CSRD (Richtlinie 2022/2464/EU) veröffentlicht. In der CSRD werden Berichtsstandards sowie Prüfpflichten ergänzt, außerdem wird der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet. Nichtfinanzielle Berichterstattung soll mit den Zielen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltiger Entwicklung in Einklang gebracht werden und Kapitalströme in Richtung einer "grünen" Wirtschaft gelenkt werden.

Wer ist betroffen?

Künftig gilt die Berichtspflicht für so genannte "große Kapitalgesellschaften". Das sind alle Unternehmen, die zumindest zwei der drei Größenmerkmale erfüllen:

  • Bilanzsumme über 20 Mio. €,
  • Nettoumsatzerlöse über 40 Mio. €,
  • durchschnittliche Beschäftigtenzahl von über 250 während des Geschäftsjahres.

Außerdem sind kapitalmarktorientierte kleinere und mittlere Unternehmen "KMU" umfasst. Für diese soll allerdings ein eigener verhältnismäßiger Standard entwickelt werden und sie werden erst drei Jahre später verpflichtet. Auf Konzernebene ist ebenfalls auf das Vorliegen eines "großen Konzerns" abzustellen, wobei es innerhalb von berichtspflichtigen Konzernstrukturen zu Erleichterungen kommen kann. Die Richtlinie sieht auch vor, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU unter bestimmten Voraussetzungen von der Berichtspflicht umfasst sind. Dies gilt für

  • Drittstaatenunternehmen mit 150 Mio. € Umsatz in der EU,
  • deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder
  • deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. € Umsatz erreichen.
  • Drittstaatunternehmen, die an einem geregelten Kapitalmarkt in der EU notiert sind.

Ab wann gilt die Berichtspflicht?

Die Berichtsanforderungen der CSRD werden für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Jänner 2024 zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, der dann sukzessive erweitert wird:

  • ab 2025 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2024);
  • 2026 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (Berichtsjahr 2025);
  • 2027 für kapitalmarktorientierte KMU und Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2026) mit der Möglichkeit auf Aufschub bis 2028;
  • 2028 für Unternehmen aus Drittstaaten (Berichtsjahr 2029).

Somit müssen ab 2025 rund 2.000 Unternehmen in Österreich einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. In der gesamten EU wächst der Kreis der Berichtspflichtigen von rund 11.000 auf etwa 49.000 Firmen.

Worüber muss berichtet werden?

Die CSRD soll bestehende Lücken bei den Berichtsvorschriften schließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt ausweiten. Ziel ist es, die Rechenschaftspflicht europäischer Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte zu erhöhen und erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU einzuführen. Inhaltlich orientiert sich die CSRD an der ESG-Logik. Das heißt, es müssen Kennzahlen aus den Bereichen Environmental, Social und Governance veröffentlicht werden sowie Kennzahlen zur EU-Taxonomie (Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten). Weiters beruhen Angabepflichten auf dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit. Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.

Ich bin nicht betroffen - bin ich betroffen? CSRD-Berichtspflicht als Chance für KMUs

KMU (sofern nicht kapitalmarktorientiert) sind aus der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD ausgenommen. Jedoch können die neuen Regelungen auch für solche Unternehmen große Auswirkungen haben. Bereits jetzt fertigen viele kleine Unternehmen freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht an. Sie haben erkannt, dass sie dadurch ihre Reputation verbessern können. Kunden und potenzielle Arbeitnehmer achten verstärkt auf Nachhaltigkeit. Sie wollen wissen, wie ein Unternehmen auf sein Umfeld einwirkt, also wie es soziale, ökologische und ökonomische Belange miteinander vereinbart. Zudem bietet es die Möglichkeit, sich von Wettbewerbern in der Branche zu differenzieren. Weiters wird in Zukunft - noch stärker als schon bisher - im Rahmen von Ausschreibungen, Förderanträgen oder bestehenden Geschäftsverträgen eine Berichterstattung vorausgesetzt. Die Notwendigkeit von Transparenz beschränkt sich nicht auf firmenindividuelle Aspekte, die gesamte Wertschöpfungskette ist abzubilden. Daher werden viele große (berichtspflichtige) Unternehmen zukünftig eigene Standards auf Lieferanten und Vertragspartner umlegen.

Mit der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflicht kommt auch auf kleinere und mittlere Unternehmen einiges an Aufwand zu. Neben den formalen Anforderungen, die zu erfüllen sind, hilft die Beschäftigung mit der Thematik auch dabei, sich grundsätzlich Gedanken darüber zu machen, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gelebt wird und wie man sich diesbezüglich positionieren möchte. Dies wiederum kann eine Chance für KMUs sein.

Bild: © Adobe Stock - Kalawin

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asd