Steuerwissen, das Sie weiterbringt
Aktuelle Neuerungen aus dem Steuerrecht
Artikel empfehlen
Steuerliche Qualifikation einer Domain-Adresse
Ein deutsches Finanzgericht qualifizierte eine Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es untersteht dem Schutz des Namens- sowie des Markenrechtes und kann am Markt gehandelt werden. Es gebe weder Anhaltspunkte noch Erfahrungswerte dafür, dass deren Nutzung unter rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer zeitlichen Begrenzung unterliege. Damit ist also kein im Laufe der Zeit eintretender Wertverzehr verbunden.
Schlußfolgerung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind weder als Betriebsausgaben sofort noch im Wege der AfA absetzbar.
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info