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für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.
Artikel zum Thema: Anspruchszinsen
Erneute Erhöhung des Basiszinssatzes
Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 2,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 22.3.2023 | Bis 8.2.2023 | |
Stundungszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Aussetzungszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Anspruchszinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Beschwerdezinsen | 4,88 % | 4,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 4,88 % | 4,38 % |
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© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info