Service
Wertvolle Unterstützung für Ihre Arbeit
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von praktischen Checklisten und Formularen
für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.
Artikel zum Thema: Eigenkapitalzuwachs
Kurz-Info: Zinssätze für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung
Das BMF hat mit Verordnung vom 12. Juli 2004 den Zinssatz für 2004 mit 4,23 % festgesetzt. Die Zinssätze zur Evidenz betragen für: 2000: 4,9 %; 2001: 6,2 %; 2002: 5,5 %; 2003: 4,9 %.
Zur Erinnerung sei vermerkt, dass diese Steuerbegünstigung für natürliche Personen nur mehr für die Steuererklärung 2003 gilt. Sie steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Für natürliche Personen wurde zum Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes eingeräumt, wobei Freiberufler aber ausgeschlossen sind.
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info