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Wertvolle Unterstützung für Ihre Arbeit
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von praktischen Checklisten und Formularen
für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.
Artikel zum Thema: Impfung
Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter
Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben.
Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als freiwillige soziale Zuwendung des Dienstgebers gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG beitragsfrei. Weiters fallen auch weder KommSt noch DB/DZ an.
Bild: © Anna Blau - BMF
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info