Themen-Index

Service

Wertvolle Unterstützung für Ihre Arbeit

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von praktischen Checklisten und Formularen
für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.

 

Artikel zum Thema: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016

Januar 2016

Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45% gesenkt wurde, tritt jetzt mit 1.1.2016 eine weitere Reduktion ein. Der IESG-Zuschlag beträgt ab 1.1.2016 0,35 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage sowie der Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten zu leisten (auch für freie Dienstnehmer).

Bild: © M&S Fotodesign - Fotolia

asd