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Hier finden Sie eine Zusammenstellung von praktischen Checklisten und Formularen
für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.
Artikel zum Thema: Mitbenutzung
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung erfolgt üblicherweise für 3 Jahre.
Bild: © Ewa Walicka -Fotolia
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© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info
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