Service
Wertvolle Unterstützung für Ihre Arbeit
Hier finden Sie eine Zusammenstellung von praktischen Checklisten und Formularen
für Ihre Buchhaltung, Links und Adressen zu Behörden und Finanzämtern,
sowie ein Stichwort-Verzeichnis zu relevanten Steuerthemen.
Artikel zum Thema: Respirofrist
Kurz-Info: Verzugszinsen laut Sozialversicherungsrecht ab 1.Jänner 2004
Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge, die nicht spätestens zum 15. des Folgemonats (Respirofrist von 3 Tagen) entrichtet werden, lösen Verzugszinsen in der Höhe von 6,57 % aus.
Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info
© Albert Trestl Steuerberater | Klienten-Info